BE Beratung schulische Erziehungshilfe
Das Beratungsangebot schulische Erziehungshilfe des Förderzentrums unterstützt Lehrkräfte an den Schulen des Einzugsgebietes im Umgang mit Schüler:innen, die herausforderndes Verhalten zeigen, oder Unterstützung im Bereich der emotional-sozialen Entwicklung benötigen.
Gemeinsam mit Lehrer:innen, den Eltern und den Schüler:innen werden Wege erarbeitet, die zu Veränderungsprozessen in der Schule und im häuslichen Bereich beitragen. Die Beratung erfolgt durch Beratungslehrkräfte des Förderzentrums.
BE-Aufgaben und Funktion
Beratung schulische Erziehungshilfe ist Voraussetzung für:
- Antrag auf Schulbegleitung
- Aufnahme KooLA-Klasse (temp. Maßnahme)
- Antrag auf anderweitigen Unterricht
- Anzeige verkürzte Beschulung
Beratung schulische Erziehungshilfe ist hilfreich für:
- Kontakt zum Jugendamt: runder Tisch, Hilfen auf den Weg bringen
- Kommunikation Schule-Elternhaus moderieren
- Vielfältige Hilfsangebote und Ideen besprechen
- Neue Gesprächsansätze, wenn bisherige Beratung keine Erfolge erzielt
Ablauf
Folgende Schritte führen zur „Beratung schulische Erziehungshilfe“:
Die Lehrer:innen..
- ... beantragen die Beratung, wenn bisher durchgeführte Maßnahmen keine Veränderungen bewirkt haben. (z.B. Gespräche, Lernpläne, Zielvereinbarungen, Verstärkerpläne, Einbindung Schulsozialarbeit, Hausbesuche)
- ... füllen den „Meldebogen schulische Erziehungshilfe“ aus und informieren die Schulleitung. Diese befürwortet mit ihrer Unterschrift den Antrag.
- ...informieren die Eltern und bitten um die Bereitschaft zur Mitarbeit. (Unterschrift der Eltern)
- ...können die Beratung auch ohne Einverständnis der Eltern in Anspruch nehmen.
- ... übermitteln den Meldebogen dem Förderzentrum. Nur dann kann die Beratung erfolgen.
Die Beratungslehrkraft...
- ... erhält den Beratungsauftrag durch das Förderzentrum.
- ... nimmt Kontakt zur Lehrkraft und ggf. den Eltern auf und plant die Beratung.