BE Beratung schulische Erziehungshilfe

Das Beratungsangebot schulische Erziehungshilfe des Förderzentrums unterstützt Lehrkräfte an den Schulen des Einzugsgebietes im Umgang mit Schüler:innen, die herausforderndes Verhalten zeigen, oder Unterstützung im Bereich der emotional-sozialen Entwicklung benötigen.

Gemeinsam mit Lehrer:innen, den Eltern und den Schüler:innen werden Wege erarbeitet, die zu Veränderungsprozessen in der Schule und im häuslichen Bereich beitragen. Die Beratung erfolgt durch Beratungslehrkräfte des Förderzentrums.

BE-Aufgaben und Funktion

Beratung schulische Erziehungshilfe ist Voraussetzung für:

  • Antrag auf Schulbegleitung

  • Aufnahme KooLA-Klasse (temp. Maßnahme)

  • Antrag auf anderweitigen Unterricht

  • Anzeige verkürzte Beschulung


Beratung schulische Erziehungshilfe ist hilfreich für:

  • Kontakt zum Jugendamt: runder Tisch, Hilfen auf den Weg bringen

  • Kommunikation Schule-Elternhaus moderieren

  • Vielfältige Hilfsangebote und Ideen besprechen

  • Neue Gesprächsansätze, wenn bisherige Beratung keine Erfolge erzielt

Ablauf

Folgende Schritte führen zur „Beratung schulische Erziehungshilfe“:

Die Lehrer:innen..

  • ... beantragen die Beratung, wenn bisher durchgeführte Maßnahmen keine Veränderungen bewirkt haben. (z.B. Gespräche, Lernpläne, Zielvereinbarungen, Verstärkerpläne, Einbindung Schulsozialarbeit, Hausbesuche)
  • ... füllen den „Meldebogen schulische Erziehungshilfe“ aus und informieren die Schulleitung. Diese befürwortet mit ihrer Unterschrift den Antrag.
  • ...informieren die Eltern und bitten um die Bereitschaft zur Mitarbeit. (Unterschrift der Eltern)
  • ...können die Beratung auch ohne Einverständnis der Eltern in Anspruch nehmen.
  • ... übermitteln den Meldebogen dem Förderzentrum. Nur dann kann die Beratung erfolgen.

Die Beratungslehrkraft...

  • ... erhält den Beratungsauftrag durch das Förderzentrum.
  • ... nimmt Kontakt zur Lehrkraft und ggf. den Eltern auf und plant die Beratung.

 

Download Meldebogen

BE_Meldebogen.pdf (139,0 KiB)