Projektarbeit: Ein Überblick über Inklusion
Prävention
Präventive Förderung durch Beratung und Unterstützung zur Chancengleichheit und gemeinsamen Teilhabe am Unterricht beginnt bereits vorschulisch im Übergang von der Kita in die Grundschule.
Im Rahmen von Prävention arbeiten wir im Übergang Schule/Kita eng mit den Kindertagesstätten zusammen. In unserem Einzugsgebiet versorgen wir so zurzeit 22 Kitas in Kronshagen sowie im gesamten Dänischen Wohld. In diesem Arbeitsfeld sind wir für Eltern und Erzieher:innen beratend bei allen entwicklungsbedingten Auffälligkeiten von Kindern sowie für Kinder mit einer Behinderung im vorschulischen Bereich tätig.
Ein weiterer Beratungsschwerpunkt liegt im Bereich der vorschulischen Sprachentwicklung. In den Kitas unseres Einzugsgebiets führen wir bei den Vorschulkindern ein Sprachscreening durch, um Eltern und Erzieher:innen auf Grundlage dieser Kurzdiagnostik beraten zu können.
Zeigen sich Sprachauffälligkeiten, beraten wir die Eltern , z.B. im Hinblick auf eine weitere logopädische Abklärung und anschließende Therapie, den Besuch eines Pädaudiologen oder die Anmeldung für einen Intensiv-Präventionskurs der Sternschule (Förderzentrum Sprache im Kreis Rendsburg-Eckernförde).
In einigen Kitas bieten wir nach der Diagnostikphase auch Ambulanzstunden an, in denen zwei bis fünf Kinder einmal wöchentlich in einer Kleingruppe sprachtherapeutisch gefördert werden.
Im schulischen Rahmen der Eingangsphase bieten wir in Einzelfällen bei weiter bestehenden gravierenden Sprachentwicklungsverzögerungen Sprachförderstunden für Kleingruppen bis zu drei Kindern an.
Im Rahmen des Projekts “Fit für die Schule“ gestalten unsere Sonderpädagog:innen in Zusammenarbeit mit den Grundschulpädagog:innen den Übergang von der Kita an die aufnehmende Grundschule. Ziel dieses Projektes ist es, Kinder in ihren schulischen Vorläuferfähigkeiten zu fördern und im Bereich der emotional/ sozialen Entwicklung zu stärken, damit der Start in die Schule und schulisches Lernen positiv verlaufen. Die Förderung beinhaltet folgende Schwerpunkte:
-
Mathematische Grundkenntnisse
-
Phonologische Bewusstheit
-
Sprache und Sprechen
-
soziales Miteinander
-
Feinmotorik
- Konzentration
Prävention findet auch in der Eingangsphase der Grundschule, in den Klassenstufen 3 und 4 sowie in der Sekundarstufe I statt. Die präventive Förderung soll dazu beitragen, Lernbeeinträchtigungen aufzufangen, die durch die Maßnahmen der besuchten Schule nicht abgedeckt werden können. So soll in Kooperation mit der Regelschule ein umfassendes Lernversagen und damit die Festlegung eines sonderpädagogischen Förderschwerpunktes vermieden werden.
Das Recht auf Inklusion
Alle Menschen haben in einer sozial verantwortlich handelnden Gesellschaft ein Recht darauf, gemeinsam zu leben und voneinander zu lernen. Das bedeutet für unsere Arbeit in der Schule, dass wir die gemeinsame Bildung und Erziehung aller Schüler:innen für unverzichtbar halten. Das ist eine Grundhaltung!
Nach dem Übereinkommen der ratifizierten UN-Konvention haben Menschen mit Beeinträchtigungen das Recht auf Inklusion, die wir seit langem in unserer schulischen Arbeit umsetzen. Die Verschiedenartigkeit von Menschen ist für uns Normalität.
Der § 5 Absatz 2 des schleswig-holsteinischen Schulgesetzes (SchulG) sieht vor, dass Schüler:innen unabhängig von dem Vorliegen eines sonderpädagogischen Förderbedarfs gemeinsam unterrichtet werden, soweit es die organisatorischen, personellen und sächlichen Möglichkeiten erlauben und der gemeinsame Unterricht der individuellen Förderung der Schüler:innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf entspricht.
Prävention und Inklusion umfassen
Beratung, Diagnostik und Förderung in den Entwicklungsbereichen:
Das Spektrum der Unterstützung