Prävention

Präventive Förderung durch Beratung und Unterstützung zur Chancengleichheit und gemeinsamen Teilhabe am Unterricht beginnt bereits vorschulisch im Übergang von der Kita in die Grundschule. In enger Kooperation mit den Kindertagesstätten unterstützen wir im letzten Jahr vor der Einschulung diese im Entwicklungsbereich Sprache und bei Bedarf auch in anderen Entwicklungsbereichen durch:

  • Diagnostik

  • Beratung, auch Elternberatung

  • Sprachförderung (je nach Stundenzuweisung)

  • Zusammenarbeit mit dem Förderzentrum Sprache, Sternschule in Rendsburg

Im Rahmen des Projekts “Fit für die Schule“ gestalten unsere Sonderpädagog:innen in Zusammenarbeit mit den Grundschulpädagog:innen den Übergang von der Kita an die aufnehmende Grundschule. Ziel dieses Projektes ist es, Kinder in ihren schulischen Vorläuferfähigkeiten zu fördern und im Bereich der emotional/ sozialen Entwicklung zu stärken, damit der Start in die Schule und schulisches Lernen positiv verlaufen. Die Förderung beinhaltet folgende Schwerpunkte:

  • Mathematische Grundkenntnisse

  • Phonologische Bewusstheit

  • Sprache und Sprechen

  • soziales Miteinander

  • Feinmotorik

  • Konzentration

Prävention findet auch in der Eingangsphase der Grundschule, in den Klassenstufen 3 und 4 sowie in der Sekundarstufe I statt. Die präventive Förderung soll dazu beitragen, Lernbeeinträchtigungen aufzufangen, die durch die Maßnahmen der besuchten Schule nicht abgedeckt werden können. So soll in Kooperation mit der Regelschule ein umfassendes Lernversagen und damit die Festlegung eines sonderpädagogischen Förderschwerpunktes vermieden werden.

 

Das Recht auf Inklusion

Alle Menschen haben in einer sozial verantwortlich handelnden Gesellschaft ein Recht darauf, gemeinsam zu leben und voneinander zu lernen. Das bedeutet für unsere Arbeit in der Schule, dass wir die gemeinsame Bildung und Erziehung aller Schüler:innen für unverzichtbar halten. Das ist eine Grundhaltung!

Nach dem Übereinkommen der ratifizierten UN-Konvention haben Menschen mit Beeinträchtigungen das Recht auf Inklusion, die wir seit langem in unserer schulischen Arbeit umsetzen. Die Verschiedenartigkeit von Menschen ist für uns Normalität.

Der § 5 Absatz 2 des schleswig-holsteinischen Schulgesetzes (SchulG) sieht vor, dass Schüler:innen unabhängig von dem Vorliegen eines sonderpädagogischen Förderbedarfs gemeinsam unterrichtet werden, soweit es die organisatorischen, personellen und sächlichen Möglichkeiten erlauben und der gemeinsame Unterricht der individuellen Förderung der Schüler:innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf entspricht.

 

Prävention und Inklusion umfassen

Beratung, Diagnostik und Förderung in den Entwicklungsbereichen:

 

Das Spektrum der Unterstützung